Was tun, wenn der Koffer weg ist? 

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Euer Fluggepäck kommt nicht an? Euer Rucksack im Fernbus ist plötzlich weg? Der Gepäckservice des Bahnunternehmens will Euren Schaden nicht bezahlen?

Wenn es Ärger mit dem Gepäck gibt, habt Ihr als Reisende in ganz Europa Rechte. Diese sind jedoch je nach Transportmittel sehr unterschiedlich.

Fehlendes oder beschädigtes Fluggepäck

Die am häufigsten vom Europäischen Verbraucherzentrum bearbeiteten Beschwerden aus der Kategorie „Gepäck“ betreffen Fluggepäck. Die Ansprüche regelt das Montrealer Übereinkommen.

Steht Ihr im Urlaub ohne Koffer da, könnt Ihr notwendige Ersatzkleidung und Hygieneartikel kaufen und Euch die Kosten von der Airline erstatten lassen. Kommt Euer Koffer überhaupt nicht mehr an, könnt Ihr eine Entschädigung für den Verlust verlangen. Nur auf das Kabinengepäck müsst Ihr als Flugreisende selbst aufpassen.

Der Schaden bei Gepäckverlust ist von Euch konkret zu belegen, wobei der Höchstbetrag bei etwa 1.574 Euro pro Passagier liegt. Airlines zahlen oft weniger, als gewünscht. Das gilt auch für Ersatzeinkäufe, die bei Heimreisen meist gar nicht erstattet werden.

Für alle Fälle gilt: Meldet sofort am Flughafen am Schalter der Fluggesellschaft den Schaden und verlangt einen sogenannten „Property Irregularity Report“. Gepäckschäden müsst Ihr zusätzlich und innerhalb von 7 Tagen, verspätetes Gepäck spätestens nach 21 Tagen schriftlich bei der Airline melden.

Als Pauschalr­eisende solltet Ihr zudem den Reise­ver­anstalter informieren. Urlaub ohne Gepäck ist ein Reisemangel, der zur Minderung des Reisepreises berechtigt.

Weitere Informationen zum Fluggepäck.

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Gepäckprobleme bei Fernbusreisen

Die EU-Busgastrechte sind inzwischen fest etabliert, räumen Busreisenden aber weniger Rechte ein als Flugreisenden. Geht bei einer Busreise Euer im Frachtraum transportiertes Gepäck verloren, haftet das Fernbusunternehmen nicht immer und wenn, dann nur in begrenztem Umfang. Eine Erstattung für Ersatzeinkäufe gibt es generell nicht.

Manchmal kann Euer Gepäck aber wiedergefunden werden, z. B. über einen Lost-and-Found-Service des Busunternehmens.

Kommt Euer Gepäck tatsächlich abhanden, sollte der Diebstahl beim Fahrer und der Polizei angezeigt werden, bevor Ansprüche beim Busunternehmen geltend gemacht werden.

Mehr zum Thema Fernbusreisen.

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Gepäcktransport mit der Bahn

Anders als bei Flug- und Busreisen gebt Ihr als Bahnreisende das Gepäck nicht ab, sondern tragt es bei Euch. Ein Verschulden des Unternehmens oder seiner Mitarbeiter ist – außer bei Unfällen – kaum nachzuweisen und eine Haftung daher meist schwer zu begründen.

Wenn Ihr den Gepäckservice einer europäischen Bahngesellschaft nutzt, um Euer Gepäck vorab zu verschicken, könnt Ihr bei Verspätung, Beschädigung oder Verlust Ansprüche gegen die Bahngesellschaft geltend machen. Auch hier sind Fristen zu beachten, die von Land zu Land unterschiedlich sein können.

Mehr zum Kofferversand mit der Bahn.

Wie könnt Ihr nachweisen, was beschädigt wurde oder verloren gegangen ist? 

Egal ob Flug, Bus oder Bahn: Es wird nur erstattet, was tatsächlich weg oder beschädigt ist. Dies nachzuweisen, ist für die meisten Reisenden schwierig. Das Erstellen einer Liste mit Foto vom Kofferinhalt vor Reiseantritt erleichtert Euch den Nachweis.

Gepäck1 Einige Tipps zur Vermeidung von Kofferproblemen:

  • Bringt einen Gepäckanhänger mit Namen, E-Mail-Adresse und Telefonnummer an.
  • Bewahrt den Beleg, den Ihr bei der Gepäckaufgabe erhaltet, gut auf.
  • Bewahrt nach Möglichkeit auch alte Kaufbelege auf.
  • Schaut bei Busreisen immer wieder mal nach Eurem Gepäck – auch das gibt Euch Sicherheit.
  • Transportiert Wertsachen immer bei Euch im Handgepäck.

Quelle: Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland (www.evz.de)

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