Fällt Euer Flug aufgrund eines Streik des Flughafenpersonals aus, habt Ihr unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Ersatzbeförderung, die die ausführende Airline bzw. der Pauschalreise-Veranstalter anbieten muss. Zum Beispiel ein anderer Flug oder die Beförderung per Bahn oder Bus. All dies muss zum frühestmöglichen Zeitpunkt und zu vergleichbaren Reisebedingungen erfolgen.

Mühsam: Darauf warten, dass es endlich losgeht!
Die Ersatzbeförderung müsst Ihr nicht annehmen. Ihr könnt stattdessen auch ganz auf den Flug verzichten und Euch den Ticketpreis erstatten lassen. Seid Ihr Individualreisende, so wendet Euch an Eure Airline. Seid Ihr Pauschalreisende, so müsst Ihr Euch an den Reiseveranstalter wenden.
Seid Ihr erst einmal am Flughafen gestrandet, habt Ihr Anspruch auf sogenannte Betreuungsleistungen wie beispielsweise kostenlose Mahlzeiten und Erfrischungen in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit sowie auf eine kostenlose Hotelunterbringung und Transfer, wenn die Weiterreise erst am nächsten Tag stattfindet. Egal, ob Ihr Individualreisende oder Pauschalreisende seid: Euer Ansprechpartner ist in diesem Fall die Airline. Sucht den Schalter auf und macht Eure Ansprüche geltend!
Als Pauschalreisende könnt Ihr bei einer erheblichen Verspätung außerdem unter Umständen einen Reisemangel und damit eine Minderung des Reisepreises geltend machen.
Kostenlose Hilfe bei Flugärger
Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ)
Egal ob bei Flugannullierung, Verspätung, Überbuchung oder Gepäckverlust.
Sitzt Eure Airline in einem anderen EU-Land, Island, Norwegen oder dem Vereinigten Königreich, könnt Ihr Euch an das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland wenden. Die Unterstützung ist kostenlos. Voraussetzung: Ihr habt die Airline bzw. den Pauschalreiseveranstalter zuvor selbst kontaktiert.
Ausführliche Informationen zu Euren Rechten bei Annullierung oder Verspätung erhaltet Ihr unter: Fluggastrechte: Entschädigung bei Flugverspätung & Flugausfall (evz.de). Sollte das EVZ Deutschland für Euren individuellen Fall ausnahmsweise einmal nicht zuständig sein, nennt sie Euch gerne weitere mögliche Ansprechpartner, die in Eurem Fall behilflich sein können.
Fällt Euch der Erstkontakt mit der Airline schwer? Dann nutzt das Musterschreiben des EVZ.
Wenn Ihr Euch selbst an die Airline wenden müsst, unterstützt Euch das EVZ Deutschland. Unter https://selbsthilfe.evz.de stellt es kostenlos Musterschreiben bereit.
Ihr gebt beispielsweise Daten wie Airline, Flugnummer und Höhe der Verspätung ein. Der anschließend angezeigte Mustertext kann einfach kopiert und in einer E-Mail an das Flugunternehmen geschickt werden. Erstellt werden können die Schreiben auf Deutsch, Englisch, Französisch und Spanisch. Die deutsche Übersetzung wird bei fremdsprachlichen Schreiben mitgeliefert. Die Kontaktdaten der größten Airlines findet Ihr unter
Fluggastrechte: Online-Kontaktformulare der Airlines | evz.de.
Nicht aufgeben, nicht verzweifeln, sondern einen kühlen Kopf bewahren!
Bis bald im Urlaubsparadies!
Quelle: Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ)
Danke dir, liebe Sabine, für das Teilen deiner Flugerfahrungen. Derzeit spielt sich einiges in der Luft ab. Was ganz schön ärgerlich ist. Mögen Streiks berechtigt sein, Kabeln von der Bahn durchtrennt werden oder irgendwelche Internetseiten nicht mehr lesbar sein. Dies sollte der Fluggast nicht zu spüren bekommen. Aber dies ist der Preis für das immer schnellere und billige Fliegen. Dadurch arbeiten Menschen in dieser Branche in manchen Bereichen zu sehr schlechten Bedingungen.
Lieber Gruß, Maria
Liebe Maria, ich denke, es ist wichtig, seine Rechte (und Pflichten!) zu kennen, um dementsprechend handeln zu können. Das nächste Mal könnte es Dich oder mich treffen! Danke für Deinen Beitrag.